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WOHNUNGSBAU

Bezahlbares Wohnen

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Wohnpartnerschaften initiieren - das Projekt "Wohnen für Hilfe" in Hamburg einführen

Das Projekt "Wohnen für Hilfe" schafft generationsübergreifende Wohnpartnerschaften, in denen junge Menschen mit zumeist hilfsbedürftigen, älteren Menschen in deren Wohnung zusammenleben und diese im Alltag unterstützen. Dafür zahlen sie weniger Miete. Bei einer erfolgreich vermittelten Wohnpartnerschaft wird eine gewinnbringende Wohnsituation für alle Beteiligten geschaffen, in der beide Seiten von einem gegenseitigen Geben und Nehmen profitieren.
Das Angebot des Projekts richtet sich einerseits an in der Regel ältere Menschen, die freien Wohnraum (z. B. ein Zimmer) in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus haben und diesen gegen Hilfeleistung zur Verfügung stellen möchten. Diese Unterstützung kann bspw. Hilfe im Haushalt, Tierpflege, Gartenarbeit oder - bei jüngeren Wohnraumgebern - auch Kinderbetreuung beinhalten. Sie kann aber auch aus gemeinsam verbrachter Zeit (Unternehmungen/Gesellschaft) bestehen. Pflegeleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Auf der anderen Seite richtet sich "Wohnen für Hilfe" an junge Menschen, die günstigen Wohnraum suchen und bereit sind, ihren jeweiligen Wohnraumgeber dafür im Alltag zu unterstützen. Zielgruppe sind hier insbesondere Menschen in Ausbildung (z. B. Studierende/Auszubildende). Diese leisten in der Regel für 1 qm überlassenen persönlichen Wohnraum 1 Stunde Hilfe im Monat. Nebenkosten (Strom, Wasser etc.) werden vom Wohnraumnehmer bezahlt.
Städte wie Bremen, Köln, München, Stuttgart und Kiel und viele weitere bieten dieses Projekt bereits an. Erforderlich ist jeweils ein Träger oder Akteur, der Wohnanbieter und Wohnraumsuchende zusammenbringen und bei gegenseitigem Einverständnis beim Abschluss eines entsprechenden Partnerschaftsvertrags unterstützt oder auch bei Problemen helfend zur Seite steht. Solche Vermittlungsstellen sind bei Studierendenwerken, bei kommunalen Sozialdienststellen und teilweise auch bei freien Trägern angesiedelt. Einen Überblick hierzu bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen für Hilfe Deutschland (www.wohnenfuerhilfe.info).
Die Wohnraumgebenden und Wohnraumsuchenden werden während der Dauer der Wohnpartnerschaften von der Vermittlungsstelle informiert, beraten und begleitet. Ein Kooperationsvertrag regelt die individuellen Absprachen zwischen den beiden Wohnpartnern bzw. Wohnpartnerinnen. In diesem Zusammenhang ist rechtlich und versicherungstechnisch zu klären, wie bei Unfällen (z. B. beim Einkauf für ältere Menschen) und bei Krankheitsausfall (Ausfall der Hilfeleistung) oder ähnlichen Sachverhalten die Vertragsgrundlage gestaltet ist.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. zu prüfen, in welcher Form das Projekt "Wohnen für Hilfe" unter der Berücksichtigung der Kosten in Hamburg umgesetzt werden kann und dabei darzustellen, wer als Kooperationspartner oder Projektträger in Betracht kommt. Das Studierendenwerk oder ein freier Träger mit einem entsprechenden Zielgruppenzuschnitt sind insbesondere in Betracht zu ziehen.
2. zu prüfen, mit welchen personellen Mitteln und Sachmitteln eine Vermittlungsstelle für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben auszustatten wäre.
3. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2018 zu berichten und einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
12.04.2018
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Giffei, Astrid Hennies, Annkathrin Kammeyer, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Sven Tode, Isabella Vértes-Schütter



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