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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Weitere Stärkung der Hamburger Clubszene

Hamburg ist Musikstadt. Die einzigartige Clublandschaft ist die Basis für das international renommierte Reeperbahn Festival. Die Hamburger Clubs prägen das Stadtbild. Über 120 Musikspielstätten, um die 20.000 Musikveranstaltungen und jährlich vier Millionen Clubbesucherinnen und -besucher machen Hamburg zur Live-Musik-Hauptstadt der Bundesrepublik. Seit 2010 verleiht das Clubkombinat Hamburg jährlich den Club Award. Dadurch erhält die Clubszene ? neben Geld- und Sachpreisen ? eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung.
Die Clubs bieten nicht nur einen Freiraum für alternative Musik und sind Versuchslabore für Nachwuchskünstlerinnen und -künstler. Sie sind auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. In keiner anderen deutschen Stadt wird die Clubförderung so aktiv betrieben wie in Hamburg. Bereits im Jahr 2010 wurde die "Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg" (die sogenannte Clubstiftung) ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, Clubs zu schützen und durch passende Aktivitäten zu fördern. Im Rot-Grünen Koalitionsvertrag von 2015 wurde zudem verankert, die vielfältige Szene weiter zu stärken, beispielsweise durch den Live Concert Account (LCA). Dieser ist einmalig in Deutschland und als Förderinstrument essentiell für den Erhalt eines dauerhaften Live-Musik-Angebots. Er sichert die Vorreiterrolle Hamburgs als Musikstadt in Deutschland. Seit 2009 stehen jährlich 150.000 Euro im LCA zur Verfügung. In den Jahren 2016 und 2017 wurde der LCA einmalig um 50.000 Euro bzw. 100.000 Euro aufgestockt. 2018 soll abermals eine Summe von 250.000 Euro bereitgestellt werden. Hiervon profitierten unmittelbar die Veranstalter von Live-Musik.
Seit Beginn der Rot-Grünen Regierungskoalition wurden und werden insgesamt neun Clubs, darunter auch der legendäre "Golden Pudel Club" sowie das "Uebel & Gefährlich" und das Clubschiff "MS Stubnitz", mit mehr als einer Million Euro aus dem "Sanierungsfonds Hamburg 2020" bei diversen Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen unterstützt. Auch zukünftig können nach entsprechender Bedarfsermittlung Clubs mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds unterstützt werden.
Die Clubs sind ein bedeutender Teil der Musikstadt Hamburg. Gerade Live-Music-Clubs in innerstädtischen Quartieren sehen sich jedoch in den letzten Jahren einem mitunter existenziellen Wandlungsdruck ausgesetzt. Die Folgen könnten durch ein Online-Clubkataster ? ein anderenorts bereits erprobtes Instrument ? im Vorwege besser abgeschätzt werden. Dieses Wissen kann bei Quartiers- und Bauvorhaben schon vorhandene Kulturräume besser einbinden bzw. neue Kulturräume mitdenken helfen. Es bietet sich daher an, hierin alle Hamburger Clubs aufzunehmen, so dass ein Gesamtüberblick über die Entwicklung der Clubszene ? insbesondere Zu- und Abgänge, aber auch die regionale Verteilung ? möglich wird.
Es bedarf entsprechender Maßnahmen, um die herausragende Stellung der Hamburger Clubszene und ihrer kreativen Impulse für die Musikstadt zu sichern. Um die Planungssicherheit der privaten Musikbühnen zu stärken, soll deshalb die aktuelle Fördersumme des LCA in künftigen Haushalten abgesichert werden.
Laut Satzung der Clubstiftung gehört zu ihren Aufgaben auch die Unterstützung von baulichen Maßnahmen, insbesondere für Lärmschutz. Allerdings verfügt sie nicht über die erforderlichen Mittel. Die Clubstiftung ist dennoch aufgrund ihres Satzungszwecks die geeignete Stelle, um Maßnahmen aus Anträgen zum "Sanierungsfonds Hamburg 2020" zu koordinieren und zu bündeln. Erfahrung in der Abwicklung hat sie unter anderem bei Maßnahmen im "Westwerk" oder im "Logo" gesammelt.
Clubbetreiberinnen und -betreiber sehen die Notwendigkeit, die Lärmemissionen zu reduzieren. Jedoch können sich viele der betroffenen Einrichtungen die oft außerordentlich aufwendigen und teuren Maßnahmen finanziell nicht leisten. Im Konfliktfall droht die Schließung des Clubs. Um die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und gleichzeitig die Clubs vor Verdrängung schützen, sollte die Stadt den Live-Music-Clubs bei der Erstellung einer Bestandsaufnahme zum Lärmschutz in einer nachverdichteten Stadt behilflich sein. Teil dieser Lärmschutzaktivitäten sollen Maßnahmen sein, bei denen technologische und bauliche Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzgutachten und Mediationsverfahren in der Anwohner/innen-Kommunikation eine Rolle spielen. Dabei soll geprüft werden, ob und in welcher Höhe hierfür Mittel aus Lärmschutzprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zur Verfügung stehen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird gebeten,
1. die für die Finanzierung des Live Concert Account (LCA) in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 erforderlichen Ermächtigungen von jährlich bis zu 250.000 Euro innerhalb des Einzelplans 3.3 zur Verfügung zu stellen;
2. im Haushalt 2018 Planungsmittel für die Kostenberechnung weiterer Sanierungsbedarfe der Clubs von insgesamt 50.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", Kontenbereich "Globale Mehrkosten", Produkt "Sanierungsfonds Hamburg 2020" auf den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 "Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft", Kontenbereich "Kosten für Transferleistungen" zu übertragen;
3. zu prüfen, inwieweit Ko-Finanzierungsmittel für die Live-Musik-Clubs aus bestehenden Lärmschutzprogrammen eingeworben werden können;
4. in Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg zu prüfen, welcher finanzielle und organisatorische Aufwand für den Aufbau und den laufenden Betrieb bzw. die Datenpflege eines Online-Clubkatasters nach Berliner Vorbild entstehen würde;
5. der Bürgerschaft spätestens bis zum 31.03.2019 über den Sachstand zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
15.06.2018
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Peri Arndt, Gabi Dobusch, Birte Gutzki-Heitmann, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Wolfgang Rose, Hansjörg Schmidt, Isabella Vértes-Schütter



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