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GLEICHSTELLUNG

Gleiche Arbeit - gleicher Lohn

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Sanierungsfonds Hamburg 2020: Betriebsfähigkeit des Otzenbunkers herstellen, bezahlbare Proberäume für die Hamburger Musikszene langfristig erhalten

Zur Musikstadt Hamburg gehören nicht nur die Elbphilharmonie und die Staatsoper, sondern auch zahlreiche Orchester und Bands. Egal ob Orchester oder Band: Alle Musikerinnen und Musiker müssen proben. Für letztere ist das allerdings häufig ein Problem, denn kostengünstige Musikproberäume sind überall in Hamburg stark nachgefragt. In szenenahen Lagen wie St. Pauli sind sie ein besonders begehrtes und knappes Gut. Gerade für Nachwuchsmusikerinnen und -musiker und junge Bands sind finanzierbare Proberäume im Stadtgebiet aber essentiell.
Im November 2018 wurde der Musikbunker in der Otzenstraße, in dem viele bekannte Bands wie Die Sterne und Die Goldenen Zitronen geprobt und ihre Karrieren gestartet haben, stillgelegt. Aufgrund von Lärmbeschwerden, fehlender Notausgänge und unzureichender Belüftungsmöglichkeiten wurde dem Eigentümer durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte bis auf weiteres die Nutzungsgenehmigung entzogen. Die rund 120 Bands, die hier regelmäßig geprobt haben, mussten ihre Proberäume verlassen. Nur wenige Bands konnten - auch durch Vermittlung der zuständigen Behörde für Kultur und Medien - in provisorischen Proberäumen unterkommen. Für die meisten aber bedeutet die aktuelle Situation, dass sie derzeit nicht musizieren und sich nur schwer auf Engagements vorbereiten können.
Voraussetzung für die weitere Nutzung der 40 Proberäume sind umfassende Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen. Zentral ist hierbei die Nachrüstung einer Be- und Entlüftungsanlage. Durch den Einbau einer mechanischen Lüftungsanlage würden zum einen die Luftwechselraten gemäß der aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien für Veranstaltungs- und Proberäume umgesetzt. Zum anderen wären durch eine mechanische Lüftungsanlage die vorhandenen Lüftungsöffnungen in den Außenwänden des Bunkers unnötig und könnten dadurch permanent verschlossen werden. Schallemissionen würden so vermieden und die Nachbarschaft vor Lärm geschützt.
Aufgrund der Gebäudestruktur des Musikbunkers ist diese Maßnahme mit einem komplexen baulichen Aufwand verbunden und wird auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten dafür sind entsprechend hoch und werden sich laut Kostenschätzung auf mindestens 917.000 Euro belaufen.
Dem Eigentümer des Otzenbunkers ist daran gelegen, auch in Zukunft Musikproberäume zur Verfügung zu stellen. Er ist bereit, einen Großteil der Investitionssumme für die Sanierung selbst zu tragen. Um dauerhaft bezahlbare Bandproberäume in einem mit speziellem Lärmschutz ausgestattetem Gebäude für die Musikstadt zu sichern, ist es sinnvoll, dass auch die öffentliche Hand bei den Instandhaltungsmaßnahmen einen finanziellen Zuschuss leistet. Daher sollte der Eigentümer mit bis zu 200.000 Euro aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 für die Herstellungskosten der Be- und Entlüftungsanlage unterstützt werden. Im Gegenzug werden den Bands nach Umsetzung der Maßnahme finanzierbare Proberäume zu fairen und stabilen Mieten zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig erhalten sie mit der Nutzungsbindung der Räumlichkeiten im Otzenbunker als Musikproberäume eine langfristige Perspektive für ihr musikalisches Schaffen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird gebeten,
1. für die Ertüchtigung des Otzenbunkers durch eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage gemeinsam mit dem zuständigen Bezirk Hamburg-Mitte und dem Eigentümer die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,
2. im Haushaltsjahr 2019 - abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung - eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 200.000 Euro
a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.2 (Bezirksamt Hamburg-Mitte) in der Produktgruppe 207.02 Sozialraummanagement "Kosten für Transferleistungen", aus dem Produkt "Sanierungsfonds Hamburg 2020" (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", Kontenbereich Globale Mehrkosten) und
b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 207 Soziales, Jugend und Gesundheit aus der "Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020" (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 "Zentrale Finanzen")
bereitzustellen und zweckgebunden für die Ertüchtigung des Otzenbunkers zur Verfügung zu stellen,
3. für die dazugehörigen Abschreibungen - in Abhängigkeit des Aktivierungszeitpunktes der in Ziffer 2b. beschriebenen Maßnahme - dem entsprechenden Kontenbereich "Kosten aus Abschreibungen" der Produktgruppe 207.02 des Einzelplans 1.2 der Produktgruppe 283.02 des Einzelplans 9.2 die benötigten Ermächtigungen zu übertragen,
4. für die unter 1. bis 3. genannten Ermächtigungen eine mindestens zehnjährige Bindungsfrist einer Realmiete von 12,50 Euro pro Quadratmeter, eine Option auf Seiten der Mieterinnen und Mieter, die Mietverträge nach dieser Frist zwei Mal um jeweils drei Jahre zu verlängern, die Nutzung der Räumlichkeiten des Otzenbunkers als Musikproberäume für mindestens fünfzehn Jahre sowie die Möglichkeit für alle bisherigen Mieterinnen und Mieter, neue Mietverträge für ihre bisherigen Räume im Otzenbunker zu erhalten, sicherzustellen,
5. der Bürgerschaft über den Sach-, Planungs- und Umsetzungsstand bis Ende 2019 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
02.07.2019
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Peri Arndt, Gabi Dobusch, Birte Gutzki-Heitmann, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Wolfgang Rose, Hansjörg Schmidt, Isabella Vértes-Schütter



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