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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

"Sanierungsfonds Hamburg 2020": Sanierung und Instandsetzung des Bismarck-Denkmals

Das Bismarck-Denkmal im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli ist nach den Entwürfen des Architekten Emil Schaudt und des Bildhauers Prof. Hugo Lederer im Jahre 1906 errichtet worden. Mit seinen 34,3 Metern Höhe ist es zum einen das größte Denkmal Hamburgs, zum anderen stellt es damit auch gleichzeitig das größte Bismarck-Standbild weltweit dar. Dabei war und ist festzuhalten, dass das innen- und außenpolitische Wirken Otto von Bismarcks, der zuletzt unweit von Hamburg in Friedrichsruh lebte, stets umstritten war und bleiben wird. Das stadtprägende Standbild Bismarcks an prominenter Stelle auf der ehemaligen Bastion Casparus im Alten Elbpark polarisierte ebenfalls von Anfang an. Es wurde 1960 unter Denkmalschutz gestellt. Das Denkmal dient aus heutiger Sicht als monumental wirkende Projektionsfläche für die offensive Auseinanderset-zung mit der deutschen und hamburgischen Geschichte und deren Aufarbeitung. Mittel-fristig ist die Standsicherheit des Denkmals gefährdet. Die Statik des Bauwerks war durch die 1939 erfolgten baulichen Veränderungen zur Schaffung eines Luftschutzbunkers verändert worden. In der Folge sind erhebliche Bauwerksschäden entstanden, die gutachterlich erfasst wurden.
Für die Sanierung des Denkmals sind im Haushalt des Bundes 6,5 Millionen. Euro etati-siert worden mit der Vorgabe, dass Hamburg die gleiche Summe für die Revitalisierung des Alten Elbparks beisteuert. Es geht somit nicht nur um die Granitstatue des ersten deutschen Reichskanzlers Fürst Otto von Bismarck, sondern um das Gartendenkmal Al-ter Elbpark insgesamt. Der Park befindet sich im südlichen Teil des westlichen Hambur-ger Wallrings, der nach der Entfestigung ab den 1820er Jahren zu einem Promenaden-ring umgestaltetwurde. 1869 fand auf dem Gelände sowie auf dem südlich angrenzen-den Stintfang die erste Internationale Gartenbauausstellung Hamburgs statt: Elf Natio-nen präsentierten sich an elf Tagen Tausenden Besucherinnen und Besuchern. Damit begann eine langjährige Tradition von Gartenbauausstellungen in den Wallanlagen, die später in den nördlich anschließenden Parkbereichen fortgeführt wurde. Der Alte Elbpark einschließlich des Stintfangs ist ein bedeutendes Gartendenkmal, dessen Naherho-lungsfunktion in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadtteile St. Pauli und Neustadt auch vor dem Hintergrund der erfolgten Wohnungsneubauten erheblich zugenommen hat. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte mit der Drucksache 20/13930 die Kofinanzierung für den Erhalt des Ensembles Bismarck-Denkmal - Alter Elbpark beschlossen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen werden sowohl der Zugang in den Sockel des Denkmals als auch der im Sockel geplante Ausstellungsraum barrierefrei gestaltet.

Seit 2014 laufen Bauwerksuntersuchungen, auf deren Ergebnis hin die Ausschreibun-gen für die Sanierungsmaßnahmen erstellt wurden. Die Ausschreibungsergebnisse lassen erkennen, dass die Mittel des Bundes für die Sanierung nicht ausreichend sind. Dies ist zum einen der außerordentlich guten Auftragslage im Bausektor und der daraus resultierenden Auslastung der Unternehmen sowie den komplexen Bausubstanzunter-suchungen, die eine lange Untersuchungs- und Planungsphase erforderten, zuzuschreiben. Zum anderen kann nur eine begrenzte Anzahl an Firmen Arbeiten dieser Art durchführen, bei denen sich die angespannte Marktlage auch deutlich niederschlägt. Daher ist eine Erhöhung der Sanierungskosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro zu erwarten. Der Bund hat bereits das Signal ausgesendet, die 6,5 Millionen Euro um 1,2 Millio-nen. Euro aufzustocken, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg die gleiche Summe zur Verfügung stellt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. für die Sanierung des Bismarck-Denkmals für konsumtive Maßnahmen in den Einzelplan 1.2 (Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Produktgruppe 208.03 Fachamt Management des öffentlichen Raumes "Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit") aus dem Produkt "Sanierungsfonds Hamburg 2020" (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II") die benötigten Ermächtigungen bis zu einer Höhe von 1,2 Millionen Euro zu übertragen.
2. der Bürgerschaft nach Ende der Maßnahme über die Fertigstellung zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
12.09.2019
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Peri Arndt, Ksenija Bekeris, Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Henriette von Enckevort, Martina Friederichs, Birte Gutzki-Heitmann, Hildegard Jürgens, Annkathrin Kammeyer, Dirk Kienscherf, Gerhard Lein, Christel Oldenburg, Wolfgang Rose, Monika Schaal, Hansjörg Schmidt, Markus Schreiber, Carola Veit, Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich



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