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Anträge

24.02.2010

Gleichstellung in der Privatwirtschaft - ehrliche Bilanz ziehen, Regelungen evaluieren und Vorgaben modernisieren

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt ist nach wie vor ein akutes Thema. Die bestehenden Unterschiede in den Einkommen, den Berufswahlspektren, den
Karrierechancen und der Verteilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen bergen weiterhin enorme sozialpolitische Risiken. Die hohen Armutsrisiken arbeitsloser, alleinerziehender Mütter und ihrer Kinder und die Altersarmut von Frauen sind zwei der meist
diskutierten Aspekte. Im Jahr 2001 haben die Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft erstmals eine "Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von
Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" geschlossen. Auch wenn die Erwerbsbeteiligung von Frauen im Laufe der Jahre anstieg, haben die Inhalte der Vereinbarung bis heute nicht an ihrer Aktualität verlodern, zumal die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zu einem großen Teil aufgrund der Zunahme von Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung erfolgte. Unerreichte Ziele sind weiterhin:
- die nachhaltige Verbesserung der Ausbildungsperspektiven und der beruflichen Chancen von Frauen,
- die nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter,
- eine deutliche Erhöhung des Beschäftigungsanteils von Frauen, auch in solchen Bereichen, in denen Frauen bislang unterrepräsentiert sind - insbesondere in Führungspositionen und in zukunftsorientierten Berufen und als Folge davon,
- die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern.
Die inzwischen bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) müssen ausgebaut werden. Insbesondere die bessere Durchsetzbarkeit der individuellen Rechte der betroffenen Frauen bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot muss gestärkt werden. Nötig ist eine - von einer neutralen Stelle durchgeführte - Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und anderer rechtlicher Grundlagen zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die aufzeigt,
- wo Defizite in der geltenden Rechtslage selbst bestehen,
- wo Schnittstellen zwischen den gesetzlichen und anderen Regelungen nicht mehr stimmig sind,
- wo Defizite in der Umsetzung der geltenden Rechtslage bestehen und
- welche weiteren Handlungsbedarfe in der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt bestehen.
Offensichtlicher Handlungsbedarf besteht in der Durchsetzung gleicher Entgelte. Die Informati-onsbasis über etwaige ungleiche Entgelte muss verbessert werden. Eine "Entgeltgleichheitsstelle" (angesiedelt an der Antidiskriminierungsstelle des Bundes) soll als unabhängiges Kompetenzzentrum für alle Fragen geschlechtergerechter Entlohnung eingerichtet werden.



Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und anderer rechtlicher Vorgaben zur Gleichstellung von Männern und Frauen vorgenommen wird, die aufzeigt,
- wo Defizite bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt in der
geltenden Rechtslage selbst bestehen,
- wo Schnittstellen zwischen diesen Gesetzen und anderen rechtlichen Grundlagen nicht mehr stimmig sind,
- wo Defizite in der Umsetzung der geltenden Rechtslage bestehen und
- welche weiteren Handlungsbedarfe in dieser Hinsicht bestehen.
2. sich dafür einzusetzen, dass eine "Entgeltgleichheitsstelle" an der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet wird, die als unabhängiges Kompetenzzentrum für alle Fragen geschlechtergerechter Entlohnung zuständig ist, und die Informationsbasis über etwaige ungleiche Entgelte zu verbessern.
3. der Hamburgischen Bürgerschaft bis Ende 2010 darüber zu berichten.

Antrag

24.02.2010

Von den Abgeordneten

  • Ksenija Bekeris
  • Gabi Dobusch
  • Britta Ernst
  • Uwe Grund
  • Dirk Kienscherf
  • Wolfgang Rose