Anträge
13.06.2012
Abgeordnetengesetz
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Achtzehntes Gesetz
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Vom …
Einziger Paragraph
§ 26 Absatz 1 Erster Halbsatz Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S.141), zuletzt geändert am 31. Januar 2012 (HmbGVBl. S.38), erhält folgende Fassung:
"Die Mitglieder haben zur Veröffentlichung anzugeben …"
Begründung:
Die Angaben nach § 26 Absatz 1 Hamburgisches Abgeordnetengesetz wurden bislang in Papierform im Handbuch der Bürgerschaft veröffentlicht. Die Bürgerschaft hat davon Abstand genommen und veröffentlicht die Angaben nunmehr auf ihrer Webseite. Die - redaktionelle Änderung ist notwendig für die Richtigstellun
Antrag
13.06.2012
Von den Abgeordneten
- Ksenija Bekeris
- Gabi Dobusch
- Andreas Dressel
- Barbara Duden
- Dirk Kienscherf
- Martin Schäfer

